Berufsunfähigkeit
Unter Berufsunfähigkeit ist ganz grundsätzlich eine längerfristige Beeinträchtigung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität zu verstehen, den bisherigen Beruf auszuüben.
Damit allein ist es allerdings nicht getan. Es kommt vielmehr ganz konkret darauf an, wie der Begriff der Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen definiert ist.
Das Gesetz regelt in § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Davon ausgehend haben die Versicherer allerdings ihre eigenen Definitionen. Es kommt damit auf den Wortlaut der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an.
So haben beispielsweise einige Versicherer die Definition "auf Dauer", während andere einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder gar einen Zeitraum von drei Jahren als prognostizierten Zeitraum einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit voraussetzen.
Teilweise haben die Versicherer auch eine Pflegebedürftigkeit als mögliche Ursache einer Berufsunfähigkeit aufgenommen.
Oder die Versicherer definieren ganz konkret, dass der Versicherungsnehmer seine bisherige beruflicheTätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann.
Ausgehend von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ist dann zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vorliegen.
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