Checkliste

der zur Prüfung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlichen Unterlagen mit Erläuterungen
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  • Versicherungsschein

    Den Versicherungsschein (die Versicherungspolice) haben Sie gleich bei Versicherungsbeginn erhalten. Diesem Dokument ist etwa zu entnehmen, welche Versicherungsleistung / Versicherungssumme / Laufzeit etc. versichert ist.

  • Versicherungsbedingungen

    Mit dem Versicherungsschein wurden Ihnen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedigungen ausgehändigt. Diese Bedingungen stellen die konkreten vertraglichen Regelungen dar.

  • Nachträge / Dynamiken

    Hierin enthalten sind die von Ihnen in Anspruch genommenen Dynamiken, also die jeweils aktuelle Versicherungssumme.

  • Arztberichte und Befunde

    Falls vorhanden, alle Ihnen vorliegenden, zumindest aber alle wesentlichen medizinischen Befunde, ggf. auch von Psychologen, Phsyiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, usw. die einen Rückschluss auf Ihre Erkrankung und die gesundheitlichen Einschränkungen zulassen.

  • Arbeitsvertrag

    Bei Angestellten: Ihren Arbeitsvertrag nebst Anlagen und Nachträgen der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit. 


    Bei Selbstständigen: Eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung.

  • ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

    Auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzustellen ist, sind Ihnen vorliegende AU-Bescheinigungen (gelber Zettel) hilfreich.

  • Korrespondenz mit dem Versicherer

    Der Ihnen vorliegende Schriftwechsel mit dem Versicherer. Wenn möglich, eine Kopie vom Leistungsantrag nebst der an den Versicherer übersandten Unterlagen.

  • Rechtsschutzpolice

    Soll eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, werden Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer zur Deckungsanfrage benötigt.

"Frau Lehmann ist eine überaus kompetente und zuverlässige Anwältin die mich bei Vertragsangelegenheiten sehr gut vertreten und beraten hat. Fragen wurden schnell geklärt bzw wurden schnellst möglichst beantwortet. Ich war sehr zufrieden und würde mich jederzeit wieder von ihr vertreten lassen."


Ani He

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