Meine Erfahrung
Nach fast 12 Jahren der anwaltlichen Tätigkeit im Versicherungsrecht und mit der Spezialisierung auf den Teilbereich der Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich nunmehr auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
Streitig war in vielen Fällen bereits, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dann stellt sich die Frage, was ist Berufsunfähigkeit überhaupt? Hier hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen, denn nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherer definiert die Berufsunfähigkeit etwas anders. Was unter Berufsunfähigkeit zumeist verstanden wird, erfahren Sie hier.
Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Ganz klassisch ist im Bereich der Berufsunfähigkeit, dass der Versicherer im Leistungsfall einwendet, Sie hätten die bei Vertragsschluss gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet.
Der Versicherer wirft Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und erklärt zumeist parallel die Anfechtung, einen Rücktritt oder die Kündigung.
Dabei kann es auf vieles ankommen.
Hat der Versicherer Sie bei Vertragsschluss überhaupt richtig auf die Folgen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen hingewiesen? Haben Sie die Fragen selbst ausgefüllt oder war Ihnen ein Versicherungsvertreter oder ein Versicherungsmakler behilflich? Wie lange liegt die Beantwortung der Gesundheitsfragen bereits zurück? Haben Sie damals lediglich Bagatellerkrankungen nicht angegeben?
Berufe und Erkrankungen
Dabei kamen die Mandanten aus allen erdenklichen Berufsgruppen. Ob Handwerker, Elektriker, Finanzbeamte, Floristen, Monteure, Verkäufer, Professoren, Verwaltungsangestellte, Ärzte oder Lehrer, Informatiker, ich habe schon vielen Mandanten zu ihrer Berufsunfähigkeitsleistung verholfen.
Dabei spielten völlig unterschiedliche Erkrankungen eine Rolle wie Schlaganfälle, Hirnverletzungen, Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Diabetes, Rheuma, Lupus, Herzinfarkte, Schulterleiden, psychische Leiden, Depressionen, Burnout, Allergien und vieles mehr.
Aktuell erreichen mich gehäuft Anfragen zur Berufsunfähigkeit bei den Erkrankungen Long COVID, Post-Vac-Syndrom und ME/CFS. Da Corona eine neue Erkrankung ist, bereitet hier meist schon die Diagnose und die Anerkennung der Diagnose Probleme. Rechtsprechung rund um den Bereich Corona und BU gibt es noch nicht, grundsätzlich gilt aber, dass natürlich sämtliche Symptome, gleich welche Ursache dahintersteht, eine Berufsunfähigkeit begründen können.
Auf Wunsch begleite ich meine Mandanten bereits bei der Antragstellung.
Der Versicherer kommt mit seiner Prüfung einfach nicht voran? Ihnen liegt bereits eine Leistungsablehnung vor?
Ich berate Sie gern zum weiteren Vorgehen.
Beratung
Tätigkeit

"Super Gute Erfahrung mit Frau Lehmann gemacht. Ablauf sehr professionell, mir wurde immer sehr geholfen und ich habe immer ein gutes Gefühl. Sehr zu empfehlen !!! Vielen Lieben Dank für alles."
Ma-Rio D.
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